Samstag , 21 Dezember 2024
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Auf diese 4 Dinge bei Übernahme von Haus und Wohnung achten

Am Ende der Bauarbeiten an Ihrem neuen Haus steht die Bauabnahme. In der Bauabnahme übergibt der Auftragnehmer Ihnen als Auftraggeber offiziell Ihr Haus. Sobald Sie das Bauabnahme-Protokoll unterschrieben haben, erklären Sie sich als damit einverstanden, die Liegenschaft so zu übernehmen, wie sie ist. Damit ist diese Unterschrift mehr als nur eine Formsache, sondern eine Entscheidung mit Tragweite für Ihr Eigenheim.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich auf die Bauabnahme vorbereiten und einige wichtige Punkte beachten, um sicherzugehen, dass das Haus dem vereinbarten Zustand entspricht und keine Mängel aufweist. Wenn Sie jetzt Unstimmigkeiten entdecken und diese korrekt festhalten, ersparen Sie sich eine Menge Zeit und Arbeit. In diesem Beitrag erfahren Sie daher, worauf Sie konkret achten sollten, wenn die Abnahme Ihrer neuen Immobilie ansteht.

Offene Baumängel ausschließen

Es ist Ihre Verantwortung als Käuferin, bzw. als Käufer, das Haus bei der Abnahme sorgfältig zu prüfen. Baumängel sind keine Seltenheit und kommen häufiger vor, als viele denken. Prüfen Sie, ob alle Arbeiten sauber ausgeführt wurden, ob der Keller genügend abgedichtet ist und ob alles so funktioniert wie geplant. Wenn Sie noch während der Bauabnahme Abweichungen des Soll-Zustands vom Ist-Zustand entdecken, steht der Auftragnehmer in der Beweispflicht.

Sie können die Abnahme verweigern und der Auftragnehmer muss den Mangel beheben, solange er diesen nicht widerlegen kann. Wenn Ihnen ein Mangel bei der Abnahme nicht auffällt, haben Sie, bei Mängeln, die sich der Auftragnehmer zuschulden kommen lassen hat, immer noch Anrecht auf eine Behebung, bzw. auf einen Preisnachlass. Dies ist allerdings um einiges komplizierter, als wenn Sie den Auftraggeber vor Ihrer Unterschrift des Abnahme-Protokolls auf den Mangel aufmerksam machen.

Sorgfältig ausgefülltes Abnahme-Protokoll

Es ist wichtig, dass zum Zeitpunkt der Abnahme alle relevanten Dokumentationen vorliegen. Wenn während der Abnahme Mängel gefunden werden, müssen Sie diese im Abnahme-Protokoll dokumentieren. So können Sie einen neuen Termin für die endgültige Abnahme vereinbaren, an dem Sie die aufgeführten Mängel und dessen Behebung besprechen werden. Sowohl für Baufirmen, als auch für Auftraggeber und Besitzer eines Hauses, ist es wichtig, relevante Informationen zum Bau, bzw. zu Mängeln zur Hand zu haben – sowohl während des Baus als auch nach der Übergabe.

Eine einfache und übersichtliche Möglichkeit, das Abnahme-Protokoll zu ergänzen und alle Mängel und Reparaturen aufzubewahren, ist ein digitales Bautagebuch. So sind relevante Informationen im Falle späterer Reparaturen oder rechtlichen Verfahren stets vorhanden und abrufbereit. Auch bei einer verweigerten Bauabnahme ist ein digitales Bautagebuch hilfreich, da die in ihm dokumentierten Fortschritte die Chancen auf eine reibungslose finale Abnahme erhöhen.

Unterstützung eines Sachverständigen

Wie bereits erwähnt, sind Baumängel auf vielen deutschen Baustellen eher die Regel als die Ausnahme. Einige Mängel sind einfach zu entdecken, manchmal handelt es sich allerdings auch um verdeckte oder weniger offensichtliche Fehler. Ein Hauskauf ist für viele Käuferinnen und Käufer ein einmaliges Erlebnis. Dementsprechend verfügen die meisten Auftraggeberinnen und Auftraggeber eines Einfamilienhauses über wenig bis gar keine Erfahrung im Bereich des Hausbaus.

Um als Laie nichts zu übersehen und keine groben Fehler zu begehen, kann es sich lohnen, einen unabhängigen Bausachverständigen zu Seite zu ziehen. Diese Dienstleistung hat natürlich ihren Preis, wenn Sie aber jemanden anstellen, der vor der Bauabgabe Mängel feststellt und die gesetzlichen Regelungen kennt, können Sie unter Umständen unter dem Strich sogar Geld sparen. Die Chance, Mängel zu entdecken, sind zudem umso höher, wenn der Sachverständige bereits vor der Abgabe mehrere Baukontrollen durchführt.

Fristen für eine Mängelrüge

Auch wenn Sie alle Vorkehrungen getroffen und bei der Bauabnahme eine sorgfältige Inspektion durchgeführt haben, kann es sein, dass Mängel noch im Nachhinein auftreten. Wenn Sie allfällige Baumängel erst nach der Bauabnahme entdecken, ist es wichtig, dass Sie sich an die gesetzlichen Fristen halten. Die Fristen zur Verjährung von Baumängeln sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Beim Bau von Einfamilienhäusern wird der Bauvertrag allerdings oftmals nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen.

Nach BGB verjähren Baumängel nach fünf Jahren, gemäß VOB nach vier Jahren. Diese Frist beginnt am Datum der Bauabnahme zu laufen. Wenn Sie einen Mangel entdeckt haben, müssen diesen dem Auftragnehmer unmittelbar melden und ihm eine angemessene Frist (in der Regel 14 Tage) stellen, um den entsprechenden Mangel zu beseitigen. Bei Unstimmigkeiten kann es sich ebenfalls lohnen, eine unabhängige Fachperson zurate zu ziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Auf diese 3 Dinge bei Übernahme von Wohnung achten: das Wichtigste in Kürze

Die Abnahme Ihres neuen Hauses ist ein großer Moment in Ihrem Leben. Damit Sie Ihr Haus in vollen Zügen genießen können, ist es nötig, eine sorgfältige Bauabnahme durchzuführen und einige zentrale Punkte zu beachten. Besonders wichtig ist die Inspektion des Hauses vor der finalen Abnahme. Überprüfen Sie, ob Baumängel vorhanden sind, bzw. ob etwas nicht so funktioniert oder nicht so gebaut wurde wie es sollte. Wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenig Erfahrung im Bauwesen haben, kann es sich lohnen, einen unabhängigen Sachverständigen anzustellen.

Stellen Sie zudem sicher, dass alle Dokumentationen vorliegen, und dass allfällige Mängel ausführlich und korrekt im Abnahme-Protokoll vermerkt werden. Sollten dennoch Mängel auftreten, nachdem die Abnahme bereits stattgefunden hat, müssen Sie diese unverzüglich dem Auftragnehmer melden und sich an die gesetzlichen Fristen halten. Wenn Sie diese Schritte verfolgen, minimieren Sie das Risiko von vermeidbaren Problemen und können sich ganz Ihrem neuen Eigenheim hingeben.

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