Besitzer oder Pächter eines Kleingartens, mit einer darauf befindlichen Laube, stecken nicht selten viel Geld und Mühe in die Ausstattung ihres Gartengrundstücks. Das ist verständlich, denn schließlich verbringen sie einen Großteil ihrer Freizeit auf dem Gelände und in den dazugehörigen Gebäuden. Da will sich jeder wohl und zuhause fühlen.
Der ruhige und meist abgelegene Standort von Kleingartenanlagen macht diese aber auch zum erklärten Ziel vieler Einbrüche und Fälle von Vandalismus oder gar Brandstiftung zerstören das Eigentum und die dazugehörigen Wertgegenstände, die der Kleingärtner vor Ort lagert. Dagegen sollte man sich rechtzeitig versichern. Doch ein Vergleich der vielen Möglichkeiten, die durch die Versicherungspolicen abgedeckt sind, ist unerlässlich.
Kleingartenversicherung: Gibt es die Verpflichtung zum Versicherungsabschluss?
Eine solche Versicherung ist zwar in Deutschland nicht verpflichtend, doch manche Vereine geben den Abschluss in ihrer Satzung vor. Ist das nicht der Fall oder lagert der Kleingärtner auf seiner Parzelle keine teuren Wertgegenstände und ist auch die Laube nicht besonders hochwertig ausgestattet, ist der Verzicht auf eine Versicherung durchaus möglich. Bei Zugehörigkeit zu einem Verein gibt es häufig die Möglichkeit, sich über den Verein einer Gruppenversicherung anzuschließen. Das macht die Beiträge für die Police für den Einzelnen günstiger. Es sollte aber überprüft werden, welche Regressansprüche dem Versicherten im Schadensfall entstehen.
Die wichtigsten Schäden, die versichert werden können, sind die gegen Vandalismus, Einbruch und Brandschäden. Hierbei sollte nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch dessen Ausstattung versichert sein. Manche Versicherer übernehmen neben der Beseitigung von Schäden und dem Ersatz des Eigentums auch die Kosten für den Abbruch oder das Aufräumen, die durch den Schadensfall entstanden sind.
Glasersatz benötigt einen besonderen Passus
Kleingärtner, die an ihren Lauben viele Glaselemente verbaut haben oder sogar einen Wintergarten ihr Eigen nennen, sollten darauf achten, dass eine Versicherung der Gebäudeverglasung in der Police enthalten ist.
Gartengeräte sind teuer
Die Neuanschaffung von Gartengeräten kann teuer werden, wenn diese nicht versichert sind. Geräte sind nicht erst in Zeiten von Rasenrobotern zu teurem Zubehör bei der Gartenarbeit geworden. Auch Standard-Rasenmäher, Häcksler, Vertikutierer und andere Maschinen zur Bodenbearbeitung haben ihren Preis. Deshalb kann sich eine Versicherung auch lohnen, wenn sich nur ein Geräteschuppen auf der Parzelle befindet. Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur der Zeitwert, sondern der aktuelle Neuanschaffungspreis im Schadensfall ersetzt werden.
Kleingartenversicherung: Was kann passieren?
Einbrüche zählen zu den häufigsten Schadensfällen. Ehe man in der Laube wertvolle Gegenstände oder Hausrat lagert, sollte man wissen, wie hoch die Versicherungssumme im Schadensfall ist oder lieber darauf verzichten, sich das Umfeld so komfortabel zu gestalten, wie den normalen Wohnstandort. A propos: Oft ist es nicht erlaubt, in Kleingartenanlagen zu übernachten. Wenn durch unsachgemäßen Gebrauch der Gebäude Schäden entstehen, kann das die Schadensregulierung verhindern. Man sollte also vor dem Versicherungsabschluss genau überlegen, in welchem Umfang die Gebäude genutzt werden oder abklären, wie sie genutzt werden dürfen.
Leitungswasserschäden oder Hagel und Sturmschäden sind oft nicht in den Policen enthalten und müssen bei Bedarf durch Erhöhen der Versicherungssumme und spezielle Klauseln zusätzlich abgedeckt werden. Auch im Freien gelagerte Gartenmöbel fallen in diesen extra abzuschließenden Versicherungsbereich. Bei teuren Möbeln aus Holz oder z.B. modernen Loungegarnituren kann sich das lohnen.
Wie ermittelt man den Gesamtwert?
Die Bemessung der Versicherungssumme ermittelt man bestenfalls auf der Grundlage des Neuanschaffungswertes der Gebäude und deren Inventars. Dazu gehören Gartenutensilien, elektrische Geräte zur Bodenbearbeitung, die elektrische Ausstattung des Kochbereichs, der Grill, aber auch persönliche Gegenstände wie Bekleidung. Meist schätzt man den Gesamtwert der Gebäude auf etwa 5.000 Euro, während das Inventar mit etwa 3.000 Euro veranschlagt wird. Die höchstmögliche Versicherungssumme variiert bei den einzelnen Versicherern. Es muss darauf geachtet werden, ob die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Grundlage einer Versicherung ist, um nicht im Schadensfall leer auszugehen.
Ausschlussverfahren der regulären Policen
Es gibt allerdings auch Gegenstände, die sich nicht versichern lassen. In Lauben sollte man daher auf die Lagerung von elektronischen Geräten, Kunstwerken und Antiquitäten oder teuren Kleidungsstücken verzichten. Ebenso sind Fahrzeuge aller Art, die zur Bewirtschaftung der Flächen genutzt werden, von der Versicherung ausgenommen. Auch die Haltung von Bienenvölkern ist im Zerstörungsfall nicht Teil der Schadensregulierung.
Gibt es für einen Kleingärtner Schlimmeres, als das Gartengrundstück demoliert vorzufinden? Pflanzen, die mutwillig herausgerissen oder gestohlen wurden, verursachen durch einen Neuerwerb nicht nur neue Arbeit, sondern schlagen oft auch mit hohen Kosten zu Buche, besonders, wenn es sich um besondere Gehölze oder seltene, exotische Gewächse handelt. Leider sind diese niemals Teil der Versicherungspolicen. Wenn aber alle anderen Elemente auf der Kleingartenparzelle durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind, kann der Schaden zumindest von dieser Seite gering gehalten werden.