Der Erwerb von Immobilien ist eine interessante Form der Kapitalanlage. Damit verbunden sind jedoch auch gewisse Pflichten und einige Rechte, wenn man die erworbene Immobilie nicht selbst beziehen sondern vermieten möchte.
Die wichtigsten Pflichten als Vermieter
Mit dem Kauf einer Immobilie, in welcher sich Mietwohnungen befinden, übernimmt man als Immobilienbesitzer verschiedene Pflichten gegenüber seinen Mietern. Diese sollte man unbedingt kennen, um keine böse Überraschung zu erleben. Wer sich einen umfangreichen Überblick über die Rechte und Pflichten als Vermieter verschaffen möchte, der findet die passende Software im Haufe Shop. Hier sind auch Softwarelösungen zum Erstellen von Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen und ähnlichem erhältlich. Mit ihnen sparen Vermieter viel Zeit bei der Erfüllung ihrer Pflichten.
Vermieter müssen beispielsweise der Instandhaltungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass notwendige Reparaturen am Gebäude oder innerhalb der Wohnung in angemessener Frist durchgeführt und die Kosten hierfür vom Vermieter getragen werden müssen. Auch Schäden, welche während der Mietdauer durch normalen Verschleiß verursacht werden, müssen vom Vermieter behoben werden. Darüber hinaus ist die Verkehrssicherungspflicht zu beachten. Die bestehende Hausordnung muss ebenfalls vom Vermieter bekanntgegeben werden. Das gilt auch dann, wenn zulässige Änderungen an der Hausordnung vorgenommen werden.
Wird im Rahmen des Mietverhältnisses vom Mieter eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten geleistet, muss ein Vermieter einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung anfertigen und dem Mieter zukommen lassen. In dieser Nebenkostenabrechnung sind die einzelnen Posten schlüssig aufzuführen und der Zeitraum der Abrechnung zu benennen. Im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung ist außerdem zu beachten, dass diese spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres erstellt und ausgehändigt sein muss. Wird diese Frist überschritten, verliert man als Vermieter den Anspruch auf Nachzahlungen.
Diese Rechte hat man als Vermieter
Falls Mietzahlungen zwei Monate in Folge gar nicht oder nicht in vollständiger Höhe vom Vermieter beglichen wurden, hat ein Vermieter nach einer Mahnung das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Ansprüche eines Vermieters bei Mietzahlungsrückständen nach drei Jahren verjähren und rechtzeitig geltend gemacht werden müssen. Als Vermieter hat man zudem unter gewissen Voraussetzungen ein Besichtigungsrecht. Hierzu muss mit dem Mieter ein Termin für eine Wohnungsbegehung vereinbart werden. Mögliche Gründe können das Feststellen von Mängeln oder eines Instandhaltungsbedarfs sein.
Auch Mieterhöhungen sind grundsätzlich zulässig, der Rahmen hierzu ist jedoch per Gesetz genau geregelt und muss unbedingt beachtet werden. Möchte man als Vermieter einem Mieter kündigen, müssen dafür triftige Gründe vorliegen. Neben dem Ausbleiben der Mietzahlung können das Eigenbedarf des Eigentümers, ein Verwahrlosen der Wohnung oder eine Zweckentfremdung sein. Hier ist der Vermieter jedoch in der Beweispflicht und muss die gesetzliche Kündigungsfrist beachte. Sie beträgt bei einem Mietverhältnis bis zu fünf Jahren Dauer drei Monate, bei bestehendem Mietverhältnis zwischen fünf und acht Jahren sechs Monate und bei längeren Mietverhältnissen neun Monate.